Jugendschutz

Jugendschutz und Altersverifikation

Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Die Altersprüfung erfolgt bei Lieferung.

Verkauf ausschließlich an Volljährige

Der Erwerb von E-Zigaretten, Liquids und weiteren nikotinhaltigen Erzeugnissen ist gemäß § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ausschließlich Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet.

Der Kunde versichert mit Absendung der Bestellung, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Wir sind berechtigt, vor Vertragsschluss und vor Auslieferung einen Altersnachweis zu verlangen.

Altersprüfung bei der Zustellung

Die Zustellung nikotinhaltiger Produkte erfolgt ausschließlich mit Altersverifikation. Kann das Alter bei Zustellung nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Aushändigung. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, sofern er die fehlgeschlagene Zustellung zu vertreten hat.

Bei Selbstabholung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Eine Lieferung an Packstationen ist bei altersbeschränkten Produkten ausgeschlossen.

Falsche Altersangaben

Wir sind berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründete Zweifel an der Volljährigkeit des Kunden bestehen.

Hinweis zu Nikotin

Nikotin macht stark abhängig. Nikotinhaltige Produkte sind nicht für Nichtraucher, Jugendliche, Schwangere und Stillende geeignet.

Weitere Informationen

Siehe auch § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.